443.113:Art. 5 Erfolgsabhängige Filmförderung

1 Die erfolgsabhängige Filmförderung honoriert die Publikumswirksamkeit des Filmschaffens und der filmkulturellen Bestrebungen. Sie gibt der Filmbranche Mittel, welche das eigenverantwortliche Handeln und die Kontinuität stärken. Sie trägt zur Angebotsvielfalt und zur Stärkung unabhängiger, professioneller Produktionsstrukturen bei.

2 Die Finanzhilfe der erfolgsabhängigen Filmförderung wird berechnet aufgrund:
a. der in den Kinos erzielten Eintritte;
b. der Teilnahme an wichtigen Festivals oder an Wettbewerben um internationale Preise.


3 Sie wird den am Film beteiligten Personen gutgeschrieben. Die Gutschriften sind in neue Filmprojekte zu investieren. Vorbehalten bleibt Artikel 44d Absatz 4.

443.113:Verordnung des EDI über die Filmförderung
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