2 Die Finanzhilfe der erfolgsabhängigen Filmförderung wird berechnet aufgrund:
a. der in den Kinos erzielten Eintritte;
b. der Teilnahme an wichtigen Festivals oder an Wettbewerben um internationale Preise.
3 Sie wird den am Film beteiligten Personen gutgeschrieben. Die Gutschriften sind in neue Filmprojekte zu investieren. Vorbehalten bleibt Artikel 44d Absatz 4.
443.113:Verordnung des EDI über die Filmförderung
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